Häufige Fragen zu
offenen Forderungen
Kompakte Hilfe zu Ihren Fragen bei Zahlungsrückständen
Finanzielle Herausforderungen können jeden treffen. Ob eine vergessene Rechnung, ein unerwarteter Engpass oder eine schwierige Lebenssituation: wir wissen, dass hinter jeder verspäteten Zahlung eine persönliche Geschichte steht.
In unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) beantworten wir die wichtigsten Punkte rund um Mahnungen, Zahlungsvereinbarungen und Unterstützung bei finanziellen Schwierigkeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen Orientierung und Sicherheit zu geben – verständlich, transparent und lösungsorientiert.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, sprechen Sie uns gerne direkt an. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihre Situation zu klären und eine nachhaltige Lösung zu gestalten.
Glossar: Wichtige Begriffe einfach erklärt
- Forderung: Der von Ihnen zu zahlende offene Betrag, auf den Ihr Vertragspartner einen Anspruch hat.
- Gläubiger: Die Firma (Ihr Vertragspartner = die Bank / die Leasinggesellschaft), die gegenüber Ihnen einen Anspruch auf den Forderungsbetrag hat.
- Mahnung: Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, eine offene Forderung zu zahlen.
- Sicherstellung: Mit diesem Begriff werden diejenigen außergerichtlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen kurz zusammengefasst, die den Auftraggeber bei der Realisierung seines Herausgabeanspruchs in Bezug auf ein finanziertes oder geleastes / gemietetes Objekt unterstützen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Informationsseite zur Sicherstellung durch Clearfini.
Unsere Handlungsgrundsätze bei Clearfini
Gegenseitiger Respekt
Wir gehen respektvoll miteinander um und halten den Kontakt mit Ihnen. So können Sie jederzeit transparent darüber informiert sein, was als Nächstes passiert.
Unser Umgangston
Ein jederzeit höflicher, respektvoller Umgangston und stets diskretes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unser Kundenversprechen
Unser Fokus liegt auf einer schnellen, fairen und klaren Lösung für alle Beteiligten. Kommen Sie bei Fragen gerne jederzeit auf uns zu.